Öffnungszeiten:
Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachte ich die Fahrzeuge und dokumentiere die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Anbaubescheinigung, die ich Ihnen vor Ort ausstelle. Dazu gehören etwa die Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, Veränderungen am Fahrwerk, Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen, Leistungssteigerungen usw. Ich nehme unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug ab und auch die „Eintragung“ vor.
Teilegutachten
Falls Sie das passende Teilegutachten/Teilegenehmigung nicht mehr greifbar haben: kein Problem! Die GTÜ-Zentrale in Stuttgart - und somit ich als Partner - habe Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, in denen zahlreiche Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind.
Zudem kann die GTÜ im Problemfall auch über den Hersteller die passenden Gutachten für das Kundenfahrzeug besorgen, womit allerdings Zusatzkosten verbunden sind.